Mitglieder und Struktur
Auf den folgenden Seiten sind die deutschbaltischen Organisationen aufgeführt und näher dargestellt.
Die deutsch-baltischen Landesverbände, die sich aus Einzelmitgliedern, Orts- bzw. Bezirksgruppen zusammensetzen, sind die ordentlichen Mitglieder der Deutsch-Baltischen Gesellschaft e.V.
Ihre Vorsitzenden und weitere Delegierte sind stimmberechtigt auf dem Bundestreffen der DBGes, wo die Vorsitzenden der "körperschaftlichen" Mitglieder ebenfalls je eine Stimme haben. Einzelmitglieder werden durch Delegierte vertreten.
Die Mitgliederversammlung wählt die Revisionskommission und den Engeren Vorstand, der aus dem Bundesvorsitzenden, dem Geschäftsführenden Bundesvorsitzenden, der zugleich Schatzmeister ist, und bis zu sechs weiteren Vorsitzenden besteht.
Der Engere Vorstand kann Arbeitsbereichsleiter berufen, beschließt über die Geschäftsstelle und entscheidet über die Angelegenheiten des Vereins, wobei die beiden Bundesvorsitzenden jeweils alleine vertretungsberechtigt und zusammen Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind.